Studienbeiträge

Maßnahmen aus Studienbeiträgen

finanziert aus Studienbeiträgen

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Mit Beginn des Sommersemesters 2007 wurden an der Hochschule München erstmals Studienbeiträge erhoben. Von den rund 12.500 Studierenden, die im Sommersemester 2007 eingeschrieben waren, haben 65 Prozent Studienbeiträge bezahlt.


Die übrigen 35 Prozent waren mehrheitlich durch gesetzlich festgelegte Gründe von den Beiträgen befreit - zum Beispiel, da sie aus kinderreichen Familien stammen, selbst Kinder haben oder aus erheblichen Krankheitsfällen nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Eine Besonderheit: An der Hochschule München können auch Studierende aus Nicht-EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen von Studienbeiträgen befreit werden - dies ist bei vielen anderen bayerischen Hochschulen nicht der Fall.


Bei 500 € Studienbeitrag pro Studierender/m und Semester hat die Hochschule München im Sommersemester 2007 Einnahmen in Höhe von rund 4,0 Mio. € verzeichnet.



Wie werden die Einnahmen in der Hochschule verteilt?



Studienbeiträge müssen grundsätzlich so eingesetzt werden, dass sie die Qualität der Studienbedingungen nachhaltig verbessern. Die Verwendung der Einnahmen ist in drei Bereiche eingeteilt: 40 Prozent verantworten die Fakultäten je nach Anzahl der Studierenden, 25 Prozent die Erweiterte Hochschulleitung (EHL) und 25 Prozent die Hochschulleitung (Hochschulleitung). Im Sommersemester 2007 flossen die restlichen 10 Prozent in den so genannten Sicherungsfonds, seit dem 01. Oktober sind dies nur noch 3% der Einnahmen. Die freiwerdenden 7% wurden durch Senkung der Studienbeiträge auf 465 € zu 100% an die Studierenden zurückgegeben.



Beteiligung der Studierenden



Die Studierenden wirken bei der Entscheidung über die Verwendung der Gelder maßgeblich mit, und zwar durch die Mitarbeit in paritätisch besetzten Ausschüssen, die aus gleich vielen Studierenden und ProfessorInnen zusammengesetzt sind. In den Ausschüssen werden Stellungnahmen zur Verwendung der Studienbeiträge erarbeitet. Dies gilt sowohl für die Maßnahmen der Fakultäten, als auch für jene der Hochschulleitung und Erweiterten Hochschulleitung.